go-digital: Jetzt 50% Förderung bei Pretzlaw für Ihre Digitalisierung!

Neu: Wir sind ein autorisiertes Beratungsunternehmen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie im Rahmen des Förderprogrammes go-digital. Mit uns erhalten Unternehmen bis 100 Mitarbeiter 50% ihrer Digital-Investitionen gefördert, maximal bis 16.500 Euro. Online-Shops, neue Website, Social-Media Kampagne ... jetzt oder nie!

Simon Jaspersen

Redaktionsleitung und Berater Online Marketing,

Pretzlaw Communications

22.04.2021 • 5 min. Lesezeit

Im letzten Newsletter das erste Mal veröffentlicht und wegen der großen Nachfrage hier noch einmal etwas ausführlicher: So günstig war Ihr Web-Relaunch noch nie! Oder Ihr neuer Online-Shop inklusive SEO. Gleich mit einer maßgeschneiderten Social-Media-Kampagne.
Nach einem längeren Prüfungsprozess haben wir nun vom BMWi die Zulassung erhalten und gehören zu dem geprüften Kreis von Dienstleistern, über die die go-digital Förderung von Digitalisierungsprojekten möglich ist. Viele mittelständische Unternehmen sind natürlich an diesem Programm interessiert, so das es wir hier noch einmal vorstellen.

1. go-digital: Was kann gefördert werden?

Es gibt drei Förderbereiche bei go-digital:


1. digitale Markterschließung
2. IT-Sicherheit
3. digitale Geschäftsprozesse

Daraus ergibt sich – zur Freude förderfähiger Unternehmen – ein ganzer Blumenstrauß an Möglichkeiten. Prinzipiell ist fast jeder digitale Ausbau mit go-digital förderfähig. Hier ein paar Beispiele:

  • Strategie: digitaler Marken-Relaunch, digitale Konkurrenz Analysen, SEO geleitete Content-Strategien
  • Homepage: neuer Webauftritt, von der Markenberatung, über Navigation und Technik, bis hin zu zum Copy-Text und Bildsprache, sowie WebDevelopment und Wartung
  • Web-Shop: Online-Handel inklusive Zahlungsmöglichkeiten, neue Vertriebskanäle aufbauen, national und international, Anschluss ans Warenwirtschafssystem etc.
    Online-Marketing: Kampagnen über alle Kanäle vom Social Media über Influencer bis hin zur Google Ads, Wahl der Kanäle und Werbemittel, operative Durchführung, Erfolgsbemessung.
  • Technik: CMS, SEO und Co., bessere Ladegeschwindigkeiten, höherer Traffic, besser gefunden werden, Design, Layout und Funktionalität verbessern

Zu alle diesen Leistungsbereiche ist die 50%ge Förderung anrechenbar.

 

Interesse? Sprechen Sie uns gerne an >> 

 

(Oder direkt unter: simon.jaspersen@pretzlaw.de)

2. Welche Unternehmen können mit go-digital gefördert werden?


Gefördert werden kleine und mittelständische Betriebe (KMU) aus der gewerblichen Wirtschaft, inklusive dem Handwerk. Diese können sich bis zu 50% fördern lassen, bei Themen rund um Digitalisierung. Hier noch einmal die Förderkriterien:

  • Weniger als 100 Mitarbeiter
  • Jahresumsatz geringer als 20. Mio EUR (Jahresbilanzsumme des Vorjahres)
  • Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
  • Förderfähigkeit nach der De-minimis Verordnung

3. Wer ist von einer go-digital Förderung ausgeschlossen?


Die Förderung richtet sich an den (gewerblichen) Mittelstand. Ausgeschlossen sind dadurch die folgenden Gruppen und Institutionen:

  • Unternehmen der wirtschafts- und Steuerberatung, Rechts- und Steuerberatung, sowie Weiterbildung
  • Freie Berufe nach § 18 EStG
  • Gemeinnützige Unternehmen, Stiftungen und Vereine
  • Unternehmen des öffentlichen Rechts und Religionsgemeinschaften sowie deren Beteiligten
  • Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur
  • Insolvente Unternehmen

4. Kann ich meine komplette Website fördern lassen?


Auf jeden Fall! Der Entstehungsprozess einer Webseite ist komplex und hat viele Facetten. Um so besser, wenn man eine Agentur an der Seite hat, die kosteneffizient und ergebnisorientiert, sowie wettbewerbsneutral arbeitet.
Allerdings ist es eine Mindestvoraussetzung, dass bei dem Auf- oder Umbau einer Homepage eine technische Innovation zu Tragen kommt. Eine bloße Überarbeitung der Seite, wie zum Beispiel durch Updates oder eine Design-Anpassung, kann nicht gefördert werden. Der funktionelle Rahmen soll erweitert werden, etwa durch neue Elemente der Webseite oder durch eine SEO-Optimierung, so diese bisher nicht umgesetzt wurde.

5. Go-digital Förderung beantragen: Ist das mit viel bürokratischem Aufwand verbunden?


Die gute Nachricht ist: Die Bürokratie übernehmen wir! Nachdem gemeinsam eine Potentialanalyse durchgeführt wurde, und man sich über den Umfang des Projektes, sowie einen Kostenplan geeinigt hat, stellt die Beratungsagentur (also wir) einen Antrag auf Förderung an die Euronorm GmbH. Dafür benötigt werden einige Nachweise des Kunden, wie zum Beispiel der Eintrag aus dem Handelsregister und eine entsprechende Erklärung durch den Geschäftsführer, die auch bezeugt, dass in den letzten drei Jahren keine zu hohe weitere Förderung durch die EU in Anspruch genommen wurde (De-minimis-Regelung). Ist der Antrag nach einigen Wochen genehmigt, kann mit der Umsetzung begonnen werden. Der Kunde zahlt nach Abschluss lediglich den Preis abzüglich der Fördersumme. Den Rest gleicht das BMWi aus.

6. Mit welchem Zeitraum muss man rechnen?


Insgesamt sollte man mit einem Projektzeitraum von mindestens 6 Monaten rechnen! Warum? Das können wir Ihnen gern erklären:

Die Durchführung eines Digitalisierungsprojekte im Rahmen der go-digital-Förderung kann man grob in drei Segmente gliedern:

  1.  Eine Planungsphase, in der Kunde und Agentur den Status-quo analysieren und den Leistungsumfang festlegen (ca. 2 Wochen)
  2. Genehmigungsphase, in der wir den Antrag fertigstellen, einreichen und genehmigen lassen. Dies dauert auf Grund der gestiegenen Nachfragen zurzeit nach Angabe der Euronorm ca. 8 – 12 Wochen.
  3.  Umsetzungsphase, in der alle Projektbeteiligten das Projekt umsetzen. Der Umfang dieser Phase variiert stark je nach Leistungsspektrum (ca. 8 – 16 Wochen).


Haben wir Sie neugierig gemacht? Dann sprechen Sie uns gerne an >>

 

Oder melden Sie sich gern telefonisch: +49 (0) 30 2849 78 – 0

 

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